AGB

1 Geltungsbereich

(1)   Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen der FJM GmbH an ihre gewerblichen Käufer (Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliche Sondervermögen), auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen; diese gelten nur, wenn die FJM GmbH dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

(2)   Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abbedingen der Schriftformklausel selbst. Verkaufsangestellte und Vertreter der FJM GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung der FJM GmbH.

(3)   Sollten einzelne Bestimmungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sich als unwirksam erweisen, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Klauseln sind im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Klausel möglichst nahe kommen.

2 Angebote und Vertragsschluss, Preise

(1)   Angebote sind stets freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot der FJM GmbH vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 14 Tagen nach Abgabe bindend. Schweigen auf ein Angebot an FJM GmbH gilt für sich nicht als Annahme des Angebotes.

(2)   Die FJM GmbH richtet sich mit ihren Angeboten ausschließlich an Käufer, die nicht Verbraucher i.S.d. §13 BGB sind. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht angenommen.

(3)   Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ohne besondere Vereinbarung gelten die Preise per Seefracht frei Haus an eine Adresse in Deutschland. Gewünschte Lieferungen per Luftfracht oder per Expressversand sind mit Mehrkosten für den Kunden verbunden. Die Preise für diese Art der Lieferung können variieren, da es sich hierbei um Tagespreise handelt. Sollte der Käufer eine Lieferung ins Ausland wünschen so ist dies vor Angebotserstellung mitzuteilen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Versandkosten separat für die Lieferung ins Ausland berechnet.

3 Lieferbedingungen

(1)   Die Einhaltung der Lieferfrist durch die FJM GmbH setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus.

(2)   Bei von der FJM GmbH angegebenen Lieferfristen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Liefertermine befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit die FJM GmbH eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Liefertermin“ bezeichnet hat.

(3)   Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die die FJM GmbH nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der FJM GmbH und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die FJM GmbH dem Kunden unverzüglich mit. Verzögert sich die Lieferung durch Eintritt höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Hindernisse um mehr als 6 Monate, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

(4)   Die FJM GmbH behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Unterlieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn die FJM GmbH das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn sie rechtzeitig mit dem Unterlieferanten ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Wird die Ware nicht geliefert, so wird die FJM GmbH den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren. Eine etwa bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

(5)   Die FJM GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Käufer innerhalb einer von den Parteien jeweils gesondert zu vereinbarenden Frist die gekaufte Ware abzurufen. Überschreitet der Käufer die von ihm angekündigte Abholzeit um mehr als 2 Wochen, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.

(6)   Entsprechendes gilt, wenn der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert wird. Überschreitet der Käufer die Abrufzeit um mehr als 3 Monate, ist die FJM GmbH berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die FJM GmbH hat außerdem in diesem Fall das Recht, 3 Monate nach vereinbarter Abrufzeit die Abnahme der Ware zu verlangen.

 

4 Zahlungsbedingungen

(1)   Nach Lieferung und Bereitstellung der Ware durch die FJM GmbH sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne Abzug (Skonto, Rabatt) binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an die FJM GmbH zu leisten. Soweit kein Leistungsverweigerungsrecht gem. §320 BGB vorliegt, befindet sich der Käufer nach Ablauf der 10 -Tages-Frist in Verzug.

(2)   Kommt der Käufer bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug und macht der gesamte rückständige Betrag mindestens 10 % des Kaufpreises aus, so ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig.

(3)   Die Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur als erfüllungshalber geleistet. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Schecks werden von der FJM GmbH nicht akzeptiert.

(4)   Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer Rate in Verzug, hat er auf den Kaufpreis oder die Rate ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5)   Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so kann die  FJM GmbH Vorauszahlung verlangen und noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten. Dieses Recht steht der FJM GmbH auch dann zu, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung von Rechnungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

(6)   Ein Verzicht auf den Anspruch oder die Zahlung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich ausgesprochen wird; insbesondere die Nichterhebung einer Klage oder Einholung eines gerichtlichen Mahnbescheides im Verzugsfall soll in keinem Fall einen Verzicht auf den Anspruch darstellen.

 

5 Gefahrübergang

(1)   Bei Bargeschäften geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware geht sie spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die FJM GmbH noch andere Leistungen (wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr) übernommen hat.

(2)  Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung von der FJM GmbH auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Datum der Versandbereitschaft auf diesen über, jedoch ist die FJM GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

(3)   Sofern der Käufer die Versandart nicht vorschreibt, ist die FJM GmbH berechtigt, Versandart und Versandweg nach freiem Ermessen zu wählen, ohne dabei die preiswerteste Versandart wählen zu müssen.

 

6 Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der FJM GmbH nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Käufer nicht ausüben.

 

7 Schutzrechte

Bei Lieferung nach Zeichnung oder Beschreibung oder anderer Vorlage des Käufers übernimmt dieser die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt FJM GmbH von einer Inanspruchnahme durch Dritter insoweit frei.

 

8 Eigentumsvorbehalt

(1)   Die FJM GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die FJM GmbH unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

(2)   Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die FJM GmbH übergehen: Der Käufer tritt der FJM GmbH bereits jetzt bis zur Höhe ihres Kaufpreisanspruches alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der FJM GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die FJM GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die FJM GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

 

9 Unterlagen und Hilfsmittel für Werbeanbringungen

Der FJM GmbH überlassene Klischees, Reinzeichnungen, Stempel, Fotovorlagen usw. werden von dieser sorgfältig behandelt und verwahrt. Die Rückgabe oder Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Aufbewahrungspflicht für diese Gegenstände erlischt, sofern innerhalb von 12 Monaten kein weiterer Auftrag dafür erteilt worden ist. Siebe für Siebdruck werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aufbewahrt. Die maximale Aufbewahrungsdauer beträgt 12 Monate. Die FJM GmbH ist berechtigt, im Falle einer Aufbewahrung der Siebe auf Wunsch des Kunden diesem zusätzlich den Materialpreis für das Sieb in Rechnung zu stellen.

 

10 Mängel, Rügepflicht, Gewährleistung und Verjährung

(1)   Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen der Oberfläche und nicht auf geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Käufer zumutbar sind. Wird die Ware von der FJM GmbH unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln (Klischees, Reinzeichnungen, Stempel usw.) für den Kunden hergestellt, so haftet die FJM GmbH nicht für geringfügige Abweichungen von der verwendeten Vorlage bzw. dem verwendeten Hilfsmittel.

(2)   Bei sog. Massengeschäften (Sonderanfertigungen für den Kunden von mehr als 200 Stück) haftet die FJM GmbH nicht für mengenmäßige Abweichungen von +/- 10%. Der Käufer ist dann verpflichtet, eine Mengenüberschreitung von bis zu 10% zu akzeptieren und entsprechend zu vergüten. Hinzunehmen hat der Käufer bei Massenanfertigungen ebenfalls eine Mengenunterschreitung bis zu 10%. In diesem Fall ist er berechtigt, eine entsprechende Preisreduzierung für den nicht gelieferten Teil zu verlangen.

(3)   Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu überprüfen und gegenüber der FJM GmbH umgehend zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei der FJM GmbH. Im Übrigen gilt ergänzend §377 HGB.

(4)   Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware der FJM GmbH in der Original- oder in gleichwertiger Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge wird die FJM GmbH die Versandkosten unverzüglich erstatten und die Mängel im Wege der Nacherfüllung gem. §439 BGB durch Nachlieferung oder Mängelbeseitigung beheben. Die FJM GmbH ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne ihre Zustimmung Eingriffe in oder Änderungen an der Ware vorgenommen werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe und Änderungen verursacht wurde. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Für Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gilt  §11 dieser Geschäftsbedingungen.

(5)   Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

(6)   Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von §444 BGB (Erklärung der FJM GmbH, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass die FJM GmbH verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens eintreten will) richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Käufer – unter den weiteren Voraussetzungen des §377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§478, 479 BGB) berechtigt. Der Käufer hat die FJM GmbH im Fall des Regresses unverzüglich zu informieren und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostengünstigste Art zu wählen.

 

11 Haftung auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz

(1)   Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haftet die FJM GmbH auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung der FJM GmbH – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2)   Für Verzögerungsschäden haftet die FJM GmbH bei leichter Fahrlässigkeit lediglich bis zur Höhe von 5% des vereinbarten Kaufpreises. Dasselbe gilt bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch die FJM GmbH.

(3)   Die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von §444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)   Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die FJM GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Käufer, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

(5)   Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Käufers gegen die FJM GmbH die gesetzlichen Bestimmungen.

 

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Die Geschäftsräume der FJM GmbH sind für beide Teile Erfüllungsort. Für alle eventuellen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages, wird als Gerichtsstand Aachen vereinbart. Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Die vorstehenden Regelungen finden Anwendung auf alle Käufer, die Kaufleute oder bei welchen es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt oder deren Wohnsitz oder Sitz sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

FJM GmbH

Ernst-Abbe-Str. 25
52249 Eschweiler

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